FAQs
Was soll ich tun, wenn ich dringend Hilfe brauche, an Selbstmord denke oder mich sehr hoffnungslos fühle?
Krisen der psychischen Gesundheit können jeden treffen, unabhängig von Alter, Ausbildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Eine Krise kann die Folge eines kurzfristigen Stressors sein, wie z. B. einer Schockreaktion aufgrund einer realen Gefahrensituation, oder sie kann das Ergebnis eines länger anhaltenden, kumulativen Stressors sein.
Wenn Sie sich derzeit in einer psychischen Krise oder einem Notfall befinden, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden:
Gehen Sie zu Ihrem Arzt (Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie) oder rufen Sie dort an,
Wenden Sie sich an ein Krankenhaus mit psychiatrischer Abteilung oder suchen Sie es auf,
Wenden Sie sich an den medizinischen (psychiatrischen) Notdienst (bundesweite Telefonnummer: 116 117) oder kontaktieren Sie einen Hilfsdienst. Konsultationsdienste für akute Krisensituationen (siehe Adressen unten - für Deutschland):
Erwachsene: Nachts unter den bundesweiten Rufnummern 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder www.telefonseelsorge.de (anonym, bundesweit, kostenlos)
Kinder und Jugendliche: Hotline "Nummer gegen Kummer" (www.nummergegenkummer.de Kostenlose Beratung von Montag bis Freitag, 15.00 bis 19.00 Uhr, unter der bundesweiten Rufnummer 0800 - 111 0 333). In jeder deutschen Stadt gibt es psychologische Beratungsstellen, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen, psychosoziale Beratungsstellen und sozialpsychiatrische Dienste.
Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und was passiert danach?
Bitte kontaktieren Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch per Mail: pt.strigel@posteo.de oder buchen Sie direkt einen Vorgesprächstermin über Doctolib. Ich werde mich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Termin zum Kennenlernen zu vereinbaren und erste wichtige Informationen auszutauschen. Nach dieser ersten Sitzung kann ich Ihnen erste Optionen für das weitere Vorgehen anbieten.
Was kostet eine Psychotherapie, Beratung oder Behandlung?
Ich biete Therapie-, Coaching- und Beratungssitzungen in einer privaten Praxis an. Das bedeutet, dass die Sitzungen privat bezahlt werden müssen. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie sich vor Beginn einer Behandlung oder eines Prozesses mit mir über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse informieren. Bitte prüfen Sie die Preise unter "Kosten". Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Kosten, das Setting und die allgemeinen Verpflichtungen beinhalten, werden von beiden Parteien in Form eines Vertrages unterzeichnet. Im Falle einer Nichtzahlung wird die Behandlung bis zur Zahlung unterbrochen und kann bei weiterer Nichtzahlung auch beendet werden. Bei Vertragsbruch können rechtliche Konsequenzen folgen.
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/Ä). Sollte Ihre Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernehmen, fällt der Rest als Selbstzahleranteil an.
Privat versichert: Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Manche Versicherungen schränken jedoch die Zahl der psychotherapeutischen Leistungen ein oder schließen sie ganz aus. Erkundigen Sie sich daher nach den Leistungen, die Ihre Versicherung übernimmt.
Heilpraktikerzusatzversicherung: Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen haben, können die Leistungen per HPG abgerechnet werden. Setzen Sie sich bitte im Vorhinein mit Ihrer Zusatzversicherung in Verbindung, wie viel anteilig in welchem Zeitraum übernommen wird. Der Restbetrag fällt als Selbstbeteiligung an.
Beihilfeberechtigt: Auf Antrag des Psychotherapeuten übernimmt Ihr Zuschuss anteilig die Kosten der Therapie, der verbleibende Teil der Kosten wird auf Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
Bundeswehr: Wenn Sie einen Versetzungsschein haben, werden die Kosten in der Regel erstattet. Dazu ist das ärztliche Formular, die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), für den ersten Termin bei einem Psychotherapeuten notwendig. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.
Selbstzahler: Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Psychotherapie selbst zu bezahlen, müssen Sie keine Anträge bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten alle 5 Stunden eine Rechnung. Die Höhe der Kosten richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich versichert: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in meiner Privatpraxis übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse, ob dieses sogenannte Erstattungsverfahren für Sie möglich ist. Ich bin Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich. Einem Antrag auf Kostenerstattung kann in der Regel stattgegeben werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten 3 Monaten KEINEN Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bekommen können. Die Beweislast liegt jedoch bei Ihnen. Weitere Informationen darüber, was zu beachten ist, sollten Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfragen.
Wo kann ich mich als gesetzlich versichterte Person behandeln lassen?
Da dies keine kassenärztliche Praxis ist, darf ich keine gesetzlichen Versicherten behandeln. Bitte versuchen Sie, über die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Sie einen ersten Termin über das Kassensystem erhalten: https://www.116117.de/de/psychotherapie.php. Versuchen Sie es auch bei der nächsten Institutsambulanz in Ihrer Stadt (in der Psychotherapeuten ausgebildet werden), da dort die Wartezeit kürzer sein kann.
Was ist das Kostenübernahmeverfahren?
Unzumutbar lange Wartezeiten bei ambulanten Therapeuten sind ein Systemfehler und ermöglichen es den Versicherten, sich auf eigene Faust Behandlungsalternativen zu suchen und die dafür anfallenden Kosten vorab bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen: Die Nutzung des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens ist seit der Neuregelung durch die neue Psychotherapie-Richtlinie von 2017 weiterhin möglich und wird ähnlich gehandhabt wie bisher. Neu und wichtig für den Erfolg des Kostenerstattungsantrags ist, dass ein Patient vor Beginn der Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Therapeuten mit Kassensitz besucht haben muss. Leider übernehmen nicht alle Krankenkassen eine Psychotherapie durch das Kostenerstattungsverfahren! Die folgenden rechtlichen Hintergrundinformationen mögen zunächst recht bürokratisch klingen, aber mit den nachfolgenden Tipps und Ratschlägen sowie der Unterstützung durch den Psychotherapeuten, bei dem die Behandlung stattfinden soll, ist das Antragsverfahren in der Regel gut zu bewältigen. Weitere Informationen auf Deutsch finden Sie auf dieser Website: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/.

